Honorar 390,00€
Das Honorar für die Gartenberatung können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen!
Gemäß § 19 UStG. erfolgt keine Berechnung der Umsatzsteuer
Bei Fragen zum Ablauf und für Terminanfragen, senden Sie mir bitte eine Email zu.
Schlagen Sie mir gerne 2 Wunschtermine, mit kurzer Angabe Ihrer Schwerpunkthemen,
vor.